Steueramtshilfe: Gruppenanfrage in die Schweiz bedarf keiner Namensnennung
In seinem Urteil vom 12.09.2016 (2C 276/2016) hat das Schweizerische Bundesgericht entschieden, dass eine Gruppenauskunftsersuchen ohne Namensnennung erlaubt ist. Im konkreten Fall ging es um eine Gruppenanfrage der Niederländischen Finanzverwaltung. Das Bundesgericht entschied, dass Gruppenanfragen ohne Namensnennung gemäss dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und dem Königreich… Weiterlesen »Steueramtshilfe: Gruppenanfrage in die Schweiz bedarf keiner Namensnennung