Abschluss des Ermittlungsverfahrens und Möglichkeiten der Verfahrenseinstellung
Die Bußgeld- und Strafsachenstelle hat im Ermittlungsverfahren die Möglichkeit, dieses durch Verfahrenseinstellung, Beantragung eines Strafbefehls oder Vorlage an die Staatsanwaltschaft abzuschließen. Führt die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen, so stehen ihr ebenfalls die diversen Möglichkeiten der Verfahrenseinstellung, der Beantragung eines Strafbefehls und schließlich der Anklageerhebung zur Verfügung. Einstellungsmöglichkeiten sind ebenso im Bußgeldverfahren eröffnet. Findet keine Einstellung statt, … Weiterlesen