
Lösungen für grenzüberschreitende Steuerfälle
Wer über die Grenzen hinweg Geschäfte treibt oder in verschiedenen Ländern lebt und arbeitet, ist mit dem interantionalen Steuerrecht konfrontiert. Wir beraten Sie in internationalen Steuerfragen.
Wir lösen Ihre internationalen Steuerfälle.
Wer grenzüberschreitende Geschäfte tätigt, in verschiedenen Staaten lebt und arbeitet, der ist gut beraten, sich vorab mit den Steuerfolgen seiner Aktivitäten zu befassen und sich dabei kompetent beraten zu lassen.
Wegzug
Der Wegzug aus einem Staat in einen anderen, besonders von Deutschland in die Schweiz, löst vielfältige Steuerfolgen aus. Wer hier nicht auspasst, löst schnell ungewollte Steuerpflichten aus, die gar existenzbedrohende Höhen erreichen können. Dies folgt daraus, dass der bisherige Wohnstaat die bis zum Wegzug erwirtschafteten Vermögenszuwächse besteuern möchte, die sog. Wegzugsbesteuerung. Wir beraten Sie dazu, wie der Wegzug aus Deutschland ohne unliebsame Steuerfolgen vonstatten gehen kann.
grenzüber-schreitende Geschäfte
Wer grenzüberschreitende Geschäfte treibt, ist mit dem internationalen Steuerrecht konfrontiert. Durch vorausschauende Steuerplanung ist dafür zu sorgen, dass keine Doppelbesteuerung auf die Erträge aus den Geschäften eintritt, sondern diese so günstig wie möglich besteuert werden. Neben der Optoimierung der Steuern selbst ist auch die Optimierung des Steuerdeklarationsaufwandes im Blick zu halten.
Anzeigepflichten grenzüber-schreitender Steuer-gestaltungen
Aufgrund der europarechtlichen DAC-6-Richtlinie haben Steuerpflichtige aus den EU-Staaten ab 2020 grenzüberschreitende Steuergestaltungen bei den heimischen Finanzbehörden anzuzeigen. Wir beraten dazu, was und wie anzuzeigen und zu melden ist.
Controlled Foreign Company-Rules
Controlles-Foreign-Company-Rules sind Vorschriften, die Gewinnverlagerung durch das Einschalten von Gesellschaften in Niedrigsteuergebieten verhindern sollen. Das deutsche Aussensteuergesetz (AStG) kennt diese Regeln in Form der Hinzurechnungsbesteuerung. Sie sind stets bei Auslandsaktivitäten zu beachten, um unliebsame Steuerfolgen zu vermeiden.
Unsere Expertise im Internationalen Steuerrecht
Rechtsanwalt Obenhaus ist Mitautor des renommierten Kommentars zum Internationalen Steuerrecht, Wassermeyer, Doppelbesteuerung.
Wir haben eine langjährige Praxis durch die Tätgkeit als deutscher Fachanwalt für Steuerrecht an den Standorten Hamburg und Zürich besonders in Deutsch-Schweizer Steuersachen.
Wir bieten Ihnen ganzheitliche Lösungen bei Deutsch-Schweizer Rechts- & Steuersachen
Unsere besondere Expertise gilt grenzüberschreitenden Fällen zwischen Deutschland und der Schweiz. Hierfür bieten wir ganzheitliche Lösungen, besonders für Selbständige und KMUs.
Firmengründungen
Wir führen für Sie die Gründung von Firmen und Niederlassungen in Deutschland und der Schweiz durch und beraten und vertreten Soe abei umfassend hinsichtlich steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Aspekte
Verträge
Wir erstellen für Sie Verträge für Ihre grenzüberschreitenden Geschäfte und Aktivitäten oder überprüfen die bestehenden Verträge auf Anpassungsbedarf.
Mehrwertsteuer & Zoll
Wir beraten Sie über den Handlungsbedarf bei der Mehrwertsteuer und bei Zoll als Folge Ihrer grenzüberschreitenden Aktivitäten. Wir vertreten Sie vor den Finanzämtern und Steuerämtern und den Zollbehörden in Deutschland und der Schweiz

Lernen Sie uns kennen.
Wir stehen Ihnen mit unserem kompetenten Team aus Juristen und Experten für Rechnungswesen, Steuern und Sozialversicherung für pragmatische Lösungen Ihrer grenzüberschreitenden Steuerfälle zur Seite.

Nils Obenhaus
Steueranwalt, Steuerberater
Nils Obenhaus ist deutscher Rechtsanwalt, Fachanwalt und Steuerberater. Er ist beim Obergericht Zürich in die Anwaltsliste eingetragen.

Kathrin Erbe
Juristin
Kathrin Erbe ist deutsche Juristin, die sich intensiv in Deutsch-Schweizer Rechtssachen eingearbeitet hat.

Hubert Baumgartner
Steuerberater, Sozialversicherungsexperte
Hubert Baumgartner ist Exprte für Rechnungswesen, Sozialversicherungsexperte und Steuerberater.
Kontaktieren Sie uns
Wir freuen uns über Ihre Nachricht, wenn wir Ihnen bei grenzüberschreitenden Steuerfällen helfen können.
OBENHAUS Anwaltskanzlei für Steuerrecht
Hedwigstrasse 3, CH-8032 Zürich
Email: zh@steueranwaltskanzlei.com
Fon: +41 . 44 . 585.11.85