Auslandsbeteiligungen sind dem deutschen Finanzamt zu melden
Ein deutscher Steuerpflichtiger ist in verschiedenen Fällen verpflichtet, Betriebe, Betriebsstätten oder Beteiligungen an Gesellschaftenim Ausland seinem zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Bei einem Verstoss gegen diese Bestimmungen drohen durchaus empfindliche Sanktionen. Ein Überblick über die Meldepflichten.